Informationen zur Grundsteuerreform

Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer.

Das neue Modell ist einfach, transparent und recht unbürokratisch.
Informationen zur Grundsteuerreform finden sie auf dem Portal bzw. der Internetseite der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer-bw.de .

Ein Erklärvideo, das sehr anschaulich die Eingabeschritte in "Mein ELSTER" erläutert finden sie unter dem Link: https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY

Einen separaten Link für die Bodenrichtwerte, die als Basis für die Grundsteuer B gelten und künftig alle 7 Jahre aktualisiert werden, finden Sie hier.

Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Fläche) finden Sie den Link hier. Die Bodenrichtwerte entnehmen Sie der Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Bondorf. Den Link dazu finden Sie hier.