Übersicht der Steuern und Gebührensätze

Nachfolgend finden Sie die Grund-, Gewerbe, Hunde- und Vergnügungssteuer, die Kindergartengebühren, die Benutzungsgebühren für die verlässliche Grundschule, die Benutzungsgebühren für die Nachmittagsbetreuung am Schulzentrum Bondorf, sowie die Friedhof- und Bestattungsgebühren der Gemeinde Bondorf.


Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird!

Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstücks-eigentümer*innen von der Finanzverwaltung voraussichtlich durch eine Allgemeinverfügung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde/Stadt erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen.

Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform.


Informationen zur Grundsteuerreformwww.grundsteuer-bw.de .

Häufige Fragen und Antworten zu den Grundsteuerbescheiden ab 01.01.2025.

Ein Infoflyer zu Elster finden Sie hier.

Seit 1.7.2022 gibt es einen separaten Link für die Bodenrichtwerte die als Basis für die Grundsteuer gelten und künftig alle 7 Jahre aktualisiert werden. Den Link hierzu finden Sie hier.

Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer

Grund- & Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft)

320 v. H.

Hebesatz Grundsteuer B

285 v. H.

Hebesatz Gewerbesteuer

340 v. H.

Hundesteuer

1. Hund jährlich

132,00 Euro

jeder weitere Hund jährlich

264,00 Euro

Zwingersteuer jährlich

396,00 Euro

Vergnügungssteuer

Geräte mit Gewinnmöglichkeit

20 v.H. der der elektronisch gezählten Bruttokasse

Wasser und Abwasser

Wasser und Abwasser

Wasserzins

2,16 Euro/m³ Wasserbezug + 7% Mwst.

Schmutzwasser

2,96 Euro/m³ Frischwasserverbrauch

Niederschlagswasser

0,59 m² versiegelter Fläche

Zählergebühren:

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Euro/Monat

Q³4 (QN 2,5)

3.30

Q³4 (QN 2,5) Steigrohr

3,40

Q³10 (QN 6)

6,70

Q³16 (QN 10 DN 20 & QN 2,5B) - mit Impuls 1l ohne Elektrik

10,50

Q³25 (QN15) WPD DN 50 & QN 15 WSD DN 50

23,80

Q³63 (QN 40)

53,20

Q³63 (über QN 40)

57,50

Beiträge

-seit 01.01.2018-

1.

Abwasserbeitrag

 

Kanalbeitrag je m² Nutzungsfläche

5,30 €

 

Klärbeitrag je m² Nutzungsfläche

1,40 €

2.

Wasserversorgungsbeitrag

 

Betrag je m² Nutzungsfläche zzgl. der gesetzl. Mwst.

3,75 €

3.

Erschließungsbeitrag

 

Der Erschließungsbeitrag wird ebenfalls nach dem Maßstab der Nutzungsfläche erhoben. Der Anteil der Gemeinde beträgt 5% des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.

Die angegebenen Beträge beziehen sich jeweils auf eine zulässige eingeschossige Bebauung. Ist nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans eine mehrgeschossige Bebauung zulässig, so werden die satzungsmäßigen Zuschläge erhoben.

Kindergartengebühren - Gebührenhöhe

Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Gebühr bei Regelbetreuung, verlängerte Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird die Gebühr auf Antrag ab dem Antragsmonat neu festgesetzt.

Hier finden Sie die Höhe der Gebührensätze im Einzelnen.

Benutzungsgebühren für die „Verlässliche Grundschule“

Die Gebühren für die Betreuung in der "Verlässlichen Grundschule" bemessen sich ähnlich wie die Kindergartengebühren nach der Anzahl der Kinder einer Familie unter 18 Jahren (Sozialstaffelung). Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig diese Einrichtung, so wird der jeweilige Betrag je Kind und Woche erhoben:

5 Tage4 Tage3 Tage2 Tage1 Tag
1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind
unter 18 Jahren
50,00 Euro40,00 Euro30,00 Euro20,00 Euro10,00 Euro
1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren35,00 Euro28,00 Euro21,00 Euro14,00 Euro7,00 Euro
1 Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren25,00 Euro20,00 Euro15,00 Euro10,00 Euro5,00 Euro
1 Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern u. 18 Jahren20,00 Euro16,00 Euro12,00 Euro8,00 Euro4,00 Euro

Benutzungsgebühren für die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule
Diese Gebühren werden entsprechend der Inanspruchnahme in Tagen je Woche erhoben und betragen bei:

bis 16.00 Uhr17.00 Uhr Mittagessen
bei 4 Nachmittagen56,00 Euro78,40 Euro

57,00 Euro

bei 3 Nachmittagen42,00 Euro58,80 Euro43,00 Euro
bei 2 Nachmittagen28,00 Euro39,20 Euro29,00 Euro
bei 1 Nachmittag14,00 Euro19,60 Euro15,00 Euro

Friedhof & Bestattung

Nachstehend die Übersicht der Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Benutzungsgebühren und Grabeinfassungsgebühren.

Verwaltungsgebühren

Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals

30,00 Euro

Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern im Einzelfall

30,00 Euro

Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern Dauerzulassung

200,00 Euro

Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen

30,00 Euro

Bestattungsgebühren

Reihengrab

500,00 Euro

Rasenreihengrab

500,00 Euro

Einzelwahlgrab

500,00 Euro

Erstbestattung Wahlgrab doppelbreit

500,00 Euro

Zweitbestattung Wahlgrab doppelbreit/doppeltief

750,00 Euro

Urnenwahlgrab Erde

250,00 Euro

Urnenwahlgrab Nische

200,00 Euro

Kindergrab

400,00 Euro

Urnenwahlgrab Baum

250,00 Euro

Zuschlag zu den Gebühren für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen

Erdbestattungen

250,00 Euro

Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Erde/Baum

150,00 Euro

Urnenbestattung in einem Urnenwahlgrab Nische

130,00 Euro

Grabnutzungsgebühren

Einzelgrab/Einzelwahlgrab/Rasenreihengrab

2.150,00 Euro

Wahlgrab doppelbreit

3.930,00 Euro

Wahlgrab doppeltief*

2.670,00 Euro

Urnenwahlgrab Erde

1.100,00 Euro

Urnenwahlgrab Nische

1.020,00 Euro

Kindergrab

630,00 Euro

Urnenwahlgrab Baum

930,00 Euro

*Angebot musste mangels freier Flächen im Jahr 2007 eingestellt werden; vgl. GR-Beschluss v. 15.11.2007

Die Gebühren für die Verlängerung von Nutzungsrechten werden anteilig nach dem Verhältnis der erneuten Nutzungsdauer zur gesamten Nutzungsperiode berechnet.

Es findet eine monatsgenaue Abrechnung statt. Angefangene Monate werden voll berechnet.

Pflegegebühren

für ein Rasenreihengrab

1.800,00 Euro

für ein Urnenwahlgrab Baum

225,00 Euro

Sonstige Grabausstattungen

 

Abdeckplatte Urnennische

150,00 Euro

Namenstafel Urnenwahlgrab Baum (ohne Beschriftung
und Montage)

85,00 Euro

Benutzungsgebühren

Aussegnungshalle

300,00 Euro

Aufbahrungsraum

300,00 Euro

Aufbahrungsraum Benutzung bis 5 Std.

110,00 Euro

Aufbahrungsraum Benutzung mehr als 5 Std.

300,00 Euro

Kostenersatz für das Abräumen von Gräbern

 

Reihengrab/Rasenreihengrab

180,00 Euro

Kindergrab

60,00 Euro

Doppelwahlgrab

210,00 Euro

Urnengrab

90,00 Euro

Friedhof mit Aussegnungshalle

Hier erhalten Sie Informationen zum Friedhof und Bestattungswesen