Aufstellung des Bebauungsplans "Am Öhlisbrunnenweg"

Öffentliche Bekanntmachung vom 04. August 2022

Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Bondorf über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Am Öhlisbrunnenweg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13a und 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf hat am 28. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 13a und 13b BauGB den Entwurf zum Bebauungsplan „Am Öhlisbrunnenweg“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) für dieses Gebiet gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Auf eine Umweltprüfung kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

Für die Abgrenzung ist der Entwurf des Ingenieurbüros für Vermessung, Bauleitplanung und Geoinformation Gillich + Semmelmann zum Bebauungsplan “Am Öhlisbrunnenweg“ vom 15.07.2022 maßgebend.

Das Plangebiet wird im südwestlichen Bereich durch die Mötzinger Straße begrenzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 395/1 des unbeplanten Außenbereichs. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Öhlisbrunnenweg. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 413/1 des unbeplanten Außenbereichs.

Den Umfang und Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie diverse Gutachten finden Sie untenstehend als PDF-Dateien zum Download.

Die bisherige gewerbliche Nutzung auf dem Areal Öhlisbrunnenweg 17 + 19 soll aufgegeben und durch eine Wohnfolgenutzung ersetzt werden. Es handelt sich hierbei um das Grundstück der ehemaligen Firma Möbel Kußmaul. Von der Gemeinde wurde das Areal, das bisher im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, bei der jüngsten Änderung des Flächennutzungsplans mit Wohnen gekennzeichnet. Damit sollen auch bestehende Konfliktpotenziale zwischen Gewerbe und Wohnen in diesem Bereich ausgeräumt werden. Zur Abrundung der Bebauung werden zudem Grundstücke im südlichen Bereich des Gewerbeareals eingebunden, um eine einheitliche und zukunftsfähige Erschließung für diese Grundstücke zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnbauplätzen in der Gemeinde Bondorf ist es notwendig weiteren Wohnraum zu schaffen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan “Am Öhlisbrunnenweg“ bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung, jeweils mit Datum vom 15.07.2022 sowie der Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO vom 15.07.2022 werden für die Dauer vom 11.08.2022 bis 23.09.2022 im Rathaus Bondorf, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf, ausgelegt und können während der Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Normenkontrollantrag beim VGH Baden-Württemberg nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit dem Antrag nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bondorf, den 04.08.2022

Bernd Dürr
Bürgermeister

Bebauungsplanentwurf – zeichnerischer Teil – v. 15.07.2022
Bebauungsplanentwurf – Textteil – v. 15.07.2022
Begründung zum Bebauungsplan v. 15.07.2022
Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 16.03.2021 bis 23.04.2021.
Umweltanalyse, Büros LarS v. 15.07.2022
Faunistische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Prüfung v. November 2020, Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol.
Schalltechnische Untersuchung v. 04. April 2018, BS Ingenieure
Orientierende Untergrunduntersuchung v. 24.11.2020, HPC AG
Entwurfsplanung Entwässerung, Gauss Ingenieurtechnik GmbH v. 09.03.2022

Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf hat am 25. Juli 2019 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 13a und 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Am Öhlisbrunnenweg“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) für dieses Gebiet aufzustellen.

Für die Abgrenzung ist der Entwurf des Ingenieurbüros für Vermessung, Bauleitplanung und Geoinformation Gillich + Semmelmann zum Bebauungsplan “Am Öhlisbrunnenweg“ vom 11.02.2021 maßgebend.

Der Umfang und Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie diverse Gutachten finden Sie untenstehend als PDF-Dateien zum Download.

Das Plangebiet wird im südwestlichen Bereich durch die Mötzinger Straße begrenzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 395/1 des unbeplanten Außenbereichs. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Öhlisbrunnenweg. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 413/1 des unbeplanten Außenbereichs.

Die bisherige gewerbliche Nutzung auf dem Areal Öhlisbrunnenweg 17 + 19 soll aufgegeben und durch eine Wohnfolgenutzung ersetzt werden. Es handelt sich hierbei um das Grundstück der ehemaligen Firma Möbel Kußmaul. Von der Gemeinde wurde das Areal, das bisher im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, bei der jüngsten Änderung des Flächennutzungsplans mit Wohnen gekennzeichnet. Damit sollen auch bestehende Konfliktpotenziale zwischen Gewerbe und Wohnen in diesem Bereich ausgeräumt werden. Zur Abrundung der Bebauung werden zudem Grundstücke im südlichen Bereich des Gewerbeareals eingebunden, um eine einheitliche und zukunftsfähige Erschließung für diese Grundstücke zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnbauplätzen in der Gemeinde Bondorf ist es notwendig weiteren Wohnraum zu schaffen. Auf eine Umweltprüfung kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

Dem Entwurf zum Bebauungsplan “Am Öhlisbrunnenweg“ bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung, jeweils mit Datum vom 11.02.2021 sowie dem Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO vom 11.02.2021 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.02.2021 zugestimmt.

Die vorgenannten Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans werden für die Dauer vom 16.03.2021 bis 23.04.2021 im Rathaus Bondorf, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf, ausgelegt und können während der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

eingesehen werden. Auskunft zu den Unterlagen gibt Herr Baier, Zimmer 5. Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie wird um eine Terminvereinbarung gebeten.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Normenkontrollantrag beim VGH Baden-Württemberg nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit dem Antrag nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bondorf, den 12.03.2021

gez.
Bernd Dürr
Bürgermeister

Bebauungsplan "Am Öhlisbrunnenweg" - Planteil
Bebauungsplan "Am Öhlisbrunnenweg" - Textteil
Begründung zum Bebauungsplan "Am Öhlisbrunnenweg"
Abwägung Träger öffentlicher Belange "Am Öhlisbrunnenweg"
Schalltechnische Untersuchung vom 04.04.2018
Höhenplan vom 02.10.2019
Artenschutzrechtliche Habitatpotenzialanalyse vom Februar 2020
Faunisische Untersuchungen und artenschutrechtliche Prüfung vom November 2020
Orientierende Untergrunduntersuchung vom 24.11.2020
Umweltanalyse vom 18.02.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses "Am Öhlisbrunnenweg"

Der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf hat am 25. Juli 2019 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 13a und 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Am Öhlisbrunnenweg“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) für dieses Gebiet aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet wird im südwestlichen Bereich durch die Mötzinger Straße begrenzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 395/1 des unbeplanten Außenbereichs. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Öhlisbrunnenweg. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 413/1 des unbeplanten Außenbereichs. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Fläche von ca. 1,83 ha. Um eine einheitliche städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten wird das Gebiet zur Mötzinger Straße hin erweitert. Dies war ein Hinweis aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Für die Abgrenzung des Planbereichs ist der Lageplan vom 05.10.2020 maßgebend.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans und des Erlasses der Satzung über Örtliche Bauvorschriften ist die Schaffung von Wohnbauplätzen durch die Wohnfolgenutzung der bisher gewerblich genutzten Fläche sowie die Ausräumung des bestehenden Konfliktpotenzials zwischen Gewerbe und Wohnen in diesem Bereich.

Von der Gemeinde wurde das Areal, das bisher im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, bei der jüngsten Änderung des Flächennutzungsplans mit Wohnen gekennzeichnet. Auf eine Umweltprüfung kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

Der jeweilige Stand der Planung kann laufend über die Homepage der Gemeinde, www.bondorf.de, „Unsere Gemeinde“, „Ortsrecht“, „Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Bondorf, den 21. Oktober 2020

gez.

Bernd Dürr
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Am Öhlisbrunnenweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf hat am 25. Juli 2019 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 13a und 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Am Öhlisbrunnenweg“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) für dieses Gebiet aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet wird im südwestlichen Bereich durch die Mötzinger Straße begrenzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 395/1 des unbeplanten Außenbereichs. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Öhlisbrunnenweg. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Feldweg Flst. 413/1 des unbeplanten Außenbereichs. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Fläche von ca. 1,47 ha. Für die Abgrenzung des Planbereichs ist der Lageplan vom 09.07.2019 maßgebend.

Die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Am Öhlisbrunnenweg" finden Sie hier .
Die Schallimmisonsprognose zum geplanten Baugebiet "Am Öhlisbrunnenweg" finden hier als Download.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans und des Erlasses der Satzung über Örtliche Bauvorschriften ist die Schaffung von Wohnbauplätzen durch die Wohnfolgenutzung der bisher gewerblich genutzten Fläche sowie die Ausräumung des bestehenden Konfliktpotenzials zwischen Gewerbe und Wohnen in diesem Bereich.

Von der Gemeinde wurde das Areal, das bisher im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, bei der jüngsten Änderung des Flächennutzungsplans mit Wohnen gekennzeichnet. Auf eine Umweltprüfung kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

Alle Interessierte, auch Kinder und Jugendliche, haben im Zeitraum 12.08. bis 13.09.2019 die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung).
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans können im Rathaus Bondorf, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf, während den Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
jeweils08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

eingesehen werden.
Auskunft zu den Unterlagen erteilt Herr Baier, Zimmer 5.

Bondorf, den 02. August 2019

gez.
Bernd Dürr
Bürgermeister