Einführung der Abwassergebühr nach dem gesplitteten Maßstab

Gesplittete Abwassergebühren
Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden, dass die bislang einheitliche Abwassergebühr verursachergerecht gesplittet und für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung getrennt erhoben werden muss.

Berechnung:
Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird die mittelbar oder unmittelbar an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossene bebaute und befestigte (versiegelte) Fläche je Grundstück als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die versiegelten Flächen müssen je Grundstück ermittelt und entsprechend der Versiegelungsart (z.B. Beton, Rasengittersteine usw.) mit unterschiedlichen Versiegelungsfaktoren multipliziert werden. Die so berechnete gesamte versiegelte Fläche bildet die Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr. Dabei werden evtl. auf Ihrem Grundstück vorhandene Zisternen o. ä. bei der Gebührenbemessung mit berücksichtigt. Flächen, von denen das Niederschlagswasser auf natürlichem Wege versickern kann, bleiben bei der Flächenermittlung unberücksichtigt. Die einzelnen Versiegelungsfaktoren können der Abwassersatzung der Gemeinde Bondorf entnommen werden. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich auch weiterhin anhand der bezogenen Frischwassermenge (Frischwassermaßstab).

Gebührenhöhe:
Der tatsächlich entstandene Aufwand für die öffentliche Abwasserbeseitigung wurde verursachergerecht auf die Ableitung und Behandlung des Schmutzwassers sowie des Niederschlagswassers aufgeteilt. Die daraus resultierende Schmutzwassergebühr sowie die Niederschlagswassergebühr wurden in der Abwassersatzung der Gemeinde Bondorf festgelegt.

Flächenerhebung:
Im Laufe des Jahres 2011 wurde eine umfangreiche Flächenerhebung durchgeführt. Die dabei entstandene Flächendatei muss jedoch laufend aktualisiert werden. Nicht nur Neubauten und Abrisse, sondern auch An- und Erweiterungsbauten müssen mit aufgenommen werden, sodass auch weiterhin die Mitwirkung der Gebührenpflichtigen erforderlich sein wird.

Informationen zur Flächenerhebung können folgender Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten entnommen werden.

Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Nuding, Tel.: 07457 9393-25 gerne zur Verfügung.