Bundestagswahl 2025

 

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. Rund 3.600 Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, Ihre Stimmen abzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen hierzu werden in den nächsten Wochen zugestellt.

Wie bei jeder Wahl wird die Stimmabgabe sowohl in einem Wahllokal als auch per Briefwahl möglich sein. Unsere Wahllokale haben dann in der Zeit vom 08.00 bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag für die Urnenwahl geöffnet. Dies sind:

Wahlbezirk 001-01 Bondorf Rathaus, Foyer im EG
Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf
- barrierefrei –


Wahlbezirk 001-02 Bondorf, Bürgerhaus mit Bücherei, Römersaal
Grabenstraße 12, 71149 Bondorf

- barrierefrei –

Wahlbezirk 001-03 Bondorf, Kindergarten Alte Herrenberger Straße II
Alte Herrenberger Straße 18/1, 71149 Bondorf
- barrierefrei –


Mit einer Stimmabgabe per Briefwahl können Sie ohne Wartezeiten Ihre Stimme bequem von zu Hause abgeben. Dies können Sie ganz einfach auf verschiedene Arten erledigen, und zwar

  • schriftlich: Bitte füllen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite vollständig aus (persönliche Unterschrift bitte nicht vergessen!) und werfen Sie das Formular in den Rathausbriefkasten ein.
  • mit den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Einfach mit dem QR-Code-Leser einscannen und schon öffnet sich die Internetfunktion, mit der die Unterlagen ohne großen Aufwand angefordert werden können.
  • direkt über den untenstehenden Link unserer Homepage. Hierzu benötigen Sie Ihre Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Bitte beachten Sie: Die Zustellung von Briefwahlunterlagen ist erst möglich, wenn die amtlichen Stimmzettel geliefert wurden. Dies wird aufgrund der gekürzten Fristen für den vorgezogenen Wahltermin voraussichtlich frühestens zwei Wochen vor dem Wahlsonntag, also erst ab Montag, 10.02.2025 möglich.

Telefonisch ist eine Anforderung von Briefwahlunterlagen rechtlich nicht möglich. Sie benötigen noch weitere Informationen zur Briefwahl? Bitte wenden Sie sich telefonisch an die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros unter 07457/9393-13 oder 07457/9393-14.

Öffentliche Bekanntmachung auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht ins Wählerverzeichnis

Briefwahl Onlineantrag

Wenn Sie am Wahltag, dem 23. Februar 2025 nicht vor Ort wählen möchten oder können, haben Sie die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.

Die Briefwahlunterlagen können entweder mit dem Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs oder bis zum 20. Februar 2025 ganz einfach hier bestellt werden. Hierfür wird die Wählerverzeichnisnummer benötigt, welche Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden Ihnen an die gewünschte Adresse gesendet.