Lärmaktionsplanung Stufe 4

Offenlage des Lärmaktionsplans, Stufe 4 der Gemeinde Bondorf

Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Die Gemeinde Bondorf ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 aufgrund der Verkehrsbelastungen der Bundesautobahn 81, Bundesstraße 28 und Landesstraße L 1184 von über 8.200 Kfz/24h verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Sie hat hierzu bereits einen Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren erstellt und im September 2015 beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan für die sog. Pflichtstrecken A 81 / B 28 / L 1184 wird nun in Stufe 4 im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben.

Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Bondorf beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 13. Juni 2024 behandelt. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.

Die Amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplans finden Sie untenstehend, ebenso wie die Kartierung dazu.

Diese Unterlagen sind bis einschließlich 19.07.2024 einsehbar.

Amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 19.06.2024
Bericht Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 4
Kartierung Lärmaktionsplan Stufe 4