Information gemäß Art. 13 der Datenschutz- Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG).

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Informationen über den Datenschutz finden Sie hier:

Info DSGVO Meldepflicht

Zustimmungserklärung

Diese benötigen Sie für Personalausweis und Reisepass bei Minderjährigen.
Bitte bringen Sie die Erklärung bei Antragsstellung ausgefüllt und unterschrieben mit. Zustimmungserklärung.pdf

Bundesmeldegesetz

Wohnsitz anmelden:

Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Oder Sie sind innerhalb der Gemeinde umgezogen?

Ab 22.04.2025 können Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang erledigen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.

Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

Sie können sich auch persönlich vor Ort ummelden.

Verfahrensablauf:

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung (https://wohnsitzanmeldung.gov.de/):

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung digital. Sie melden der Behörde Ihren neuen Wohnsitz über den Online-Dienst und können auch Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID Karte aktualisieren.

Den Ablauf entnehmen Sie bitte der Homepage der Wohnsitzanmeldung (https://wohnsitzanmeldung.gov.de/).

vor Ort:

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.

Unterlagen:

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)

Vor Ort:

  • Mindestens ein Identitätsnachweis. Dies sind in der Regel:
  • Personalausweis und / oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
  • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes.

Es informiert Sie
Ihr Bürgerbüro

Formulare zur Einkommenssteuererklärung

Die Formulare zur Einkommenssteuererklärung sind für das Vorjahr frühestens ab Anfang Februar des Folgejahres im Bürgerbüro erhältlich.

Sie können jederzeit die Formulare auch im Internet Ihres Finanzamtes erhalten:

www.fa-boeblingen.de > Service > Formulare > Einkommenssteuer

Informationen zum neuen Personalausweis

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Foto, sowie einen vorhandenen Ausweis (bei Erstausstellung eine Geburtsurkunde). Als weiteres Sicherheitsmerkmal sind Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im neuen Personalausweis gespeichert.

Der neue Personalausweis verfügt über elektronische Funktionen (eID), (unter 16 Jahren ist die eID-Funktion nicht möglich).

Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.personalausweisportal.de oder im Bürgerbüro unter 07457 9393-13 oder -14.